Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer neu berechnet werden, weil die momentanen Grundstückswerte teilweise noch auf Berechnungen aus den 1930er Jahren zurückgehen. Der Bund hat daraufhin einen Entwurf für die Grundsteuer verabschiedet. In der Praxis kommt die neue Steuer aber erst ab 2025 zur Anwendung.
Im Lauf des April will das bayerische Finanzministerium einen Infobrief verschicken. Zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 müssen Grundstücksbesitzer dann eine Grundsteuererklärung abgeben. Dies geschieht ausschließlich über das Elster-Steuerportal der Finanzverwaltung.
Im hier unten angefügten Informationsblatt des Bayer. Landesamt für Steuern erhalten Sie Auskünfte zur Neuregelung der Grundsteuer.