SCHÖFFENWAHL 2023
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Vorschläge können Sie bis 21.04.2023, schriftlich an Gemeinde Anger, Elisabeth Rottenmoser, Dorfplatz 4, 83454 Anger richten oder persönlich zu den Öffnungszeiten bei der Gemeinde Anger, Dorfplatz 4, 1. Stock, Zimmer-Nr. 7, bei Elisabeth Rottenmoser einreichen.