Einkaufsgutschein „Wertschein Anger“

Wie bereits im Gemeinde Report Ausgabe Sommer 2025 bekannt gegeben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.01.2026 die Ausstellung der Wertscheine eingestellt wird. Diese Entscheidung basiert auf rechtlichen Vorgaben, die uns dazu verpflichten.

Wir bedauern diese Veränderung sehr. Unsere Rechtsaufsicht hat jedoch klargestellt, dass die Ausstellung von Wertscheinen nicht in den Verantwortungsbereich einer Gemeindeverwaltung fallen darf.

Daher werden wir bis Jahresende 2025 noch mit der Ausstellung der Wertscheine fortfahren. Ab 01.01.2026 entfällt dies.

Hinweis zur gesetzlichen Verjährungsfrist:

Die Anger-Wertscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist und haben somit eine Gültigkeit von 3 Jahren zum Jahresende. Nur in diesem Zeitraum kann eine Einlösung garantiert werden. (Beispiel: Ausstellung Wertschein 25.06.2025 – Einlösefrist endet am 31.12.2028)

Diese Frist gilt sowohl für Käufer, als auch Gewerbetreibende. Wir bitten dies zu beachten. Nach Ablauf dieser Verjährungsfrist (spätestens am 31.12.2028) kann keine Auszahlung der Gutscheine mehr durch uns erfolgen.

Vielen Dank für Ihre treue Unterstützung.