Ausführliche Informationen zur Beantragung von Dokumenten und entsprechende Online-Anträge finden Sie in folgenden Rubriken:

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis können Sie entweder durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder über das Online-Service-Portal der Gemeinde Anger beantragen.
Es gibt einfache Führungszeugnisse für behördliche oder private Zwecke, im Online-Service-Portal kann jedoch nur ein einfaches Führungszeugnis für private Zwecke beantragt werden.

Sollte ein einfaches Führungszeugnis für behördliche Zwecke benötigt werden, ist eine persönliche Antragstellung beim Einwohnermeldeamt nötig, da die Behördenadresse und der Verwendungszweck eingetragen werden müssen.

Achtung: Ein erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke kann ebenfalls nicht online bestellt werden, da die schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers vorgelegt werden muss.

Gebühr:
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €.

Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung (z.B. zur Vorlage bei der Zulassungsstelle oder bei Banken) oder eine erweiterte Meldebescheinigung (z.B. zur Anmeldung der Eheschließung) erhalten alle Einwohner, die einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Ein Antrag kann schriftlich, persönlich oder über das Online-Service-Portal der Gemeinde Anger erfolgen.

Gebühr:
Die Gebühr für eine Meldebestätigung / erweiterte Meldebestätigung beträgt 5,00 €.

Übermittlungssperre

Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre. Die Beantragung ist gebührenfrei.

Umzug

Anmeldung eines Wohnsitzes:
Bei einem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der für Ihre neue Adresse zuständigen Meldebehörde anmelden.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
• Personalausweis, Kinderausweis oder Pass aller anzumeldenden Personen
• sonstige zum Nachweis der Angaben erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis, Promotionsurkunde
• Wohnungsgeberbestätigung

Ummeldung:
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde / Stadt müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ummelden.

Bei An- bzw. Ummeldung einer Wohnung ist ab 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

 

Abmeldung eines Wohnsitzes:
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nicht mehr abmelden.
Falls Sie eine Nebenwohnung auflösen, ist eine Abmeldung erforderlich.

Eine Abmeldung ist auch erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen.
Für die Abmeldung ins Ausland:
• persönliche Vorsprache im Meldeamt (bis zu 5 Tage vor Wegzug möglich)

Voranmeldung Statuswechsel
Wechsel von einer Hauptwohnung in eine Nebenwohnung

Steuer-ID Bescheinigung

Eine Bescheinigung der persönlichen SteuerID-Nummer (z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber oder bei Banken) erhalten alle Einwohner, die einen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Ein Antrag kann schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Anger erfolgen.

Die Bescheinigung kann formlos angefordert werden.

Führerscheinantrag

Führerscheinanträge können im Passamt bei Frau Huber in der Gemeinde Anger abgegeben werden.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass
• notwendige Antragsunterlagen

Gebühr: Die Gebühr des Führerscheinantrags beträgt 5,10 €.

Ihre Ansprechpartnerin

Elisabeth Rottenmoser
Einwohnermeldeamt, Standesamt, Sozialamt, Renten, Wahlen

Telefon: 08656 9889 -12
E-Mail: elisabeth.rottenmoser@anger.de

 

Andrea Huber
Führerscheinanträge

Telefon: 08656 9889 -11
E-Mail: andrea.huber@anger.de