Zum 01. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Meldegesetz in Kraft. Dieses Bundesmeldegesetz (BMG) löst die 16 Landesmeldegesetze ab. Das BMG bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich:

Meldepflicht

Bisher bestand die Pflicht sich innerhalb einer Woche ab Bezug einer Wohnung beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01. November 2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei Wegzug ins Ausland. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben. Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Wegzug möglich.

Wohnungsgeberbescheinigung

Ab dem 01. November 2015 hat der Meldepflichtige bei einer An-,Um- oder Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen. In dieser Bescheinigung muss der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigen. Somit sollen künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.

Wohnungsgeber ist:

– der Eigentümer oder
– der Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder
– die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.

Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Zum Download: Wohnungsgeberbescheiniung

Diese Artikel könnten sie auch noch interessieren:

Öffnungszeiten Gemeinde Anger
Hier finden Sie alle Ansprechpartner der Gemeinde Anger. Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung: Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr…
Pressemitteilung – Abfallkalender 2025 kommt
Abfallkalender 2025 kommt Feiertagsverschiebungen bei der Abfallentsorgung und gebietsweise neue Leerungstage Berchtesgadener Land. Die Kommunale Abfallwirtschaft informiert, dass der Abfallkalender 2025 dieses Jahr früher versendet wird. Die Kalender sollten bis Ende November allen Haushalten zugegangen sein. Aufgrund der Feiertage zum…
Sperre Fußgängersteg Höglwörther See
Liebe Wandernde & Gäste, Der Fußgängersteg ist ab dem 14.10.2024 gesperrt. Aufgrund Bauarbeiten am Fußgänger-Steg (Nordufer) ist derzeit der Rundweg um den See nicht möglich! Die Dauer der Arbeiten sind bis voraussichtlich Februar 2025 geplant. Der Weg ist möglich bis…
Dorfplatzsanierung
Am 06.05.2024 startet die Sanierung unseres Dorfplatzes. Folgend möchten wir, die Gemeinde Anger und die ausführende Baufirma Gebr. Schmölzl GmbH & Co. KG, den Bauablauf skizzieren: Baufeld 1 und 2: Bereich Norden, Einfahrt Klosterweg 13.05. – 26.07.2024 Baufeld 3: Westseite…