öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste zum Stichtag 01.01.2024

Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste zum Stichtag 01.01.2024
gemäß § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Berchtesgadener Land hat die Bodenrichtwertliste für baureifes Land sowie für forst- und landwirtschaftliche Flächen zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt und eine Bodenrichtwertliste erstellt.

Die Bodenrichtwertliste für die Gemeinde Anger liegt von

Mittwoch, 15.05.2024 bis Freitag, 14.06.2024

im Rathaus Anger, Dorfplatz 4, 83454 Anger, Zimmer 1, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwertliste zu erhalten, wird ausdrücklich hingewiesen.

Auch außerhalb der vorgenannten Auslegungszeit werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall, während der allgemeinen Dienststunden Auskünfte über die Bodenrichtwertliste erteilt.
Die beschlossenen Bodenrichtwerte sind gebührenfrei über das Internetportal http://www.bodenrichtwerte.bayern.de einsehbar. Die Veröffentlichung der aktuellen Bodenrichtwerte im Internet wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die gesamte Bekanntmachung kann HIER im PDF-Format eingesehen werden.

Anger, den 07. Mai 2024
Markus Winkler
1. Bürgermeister

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