Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Ab dem neuen Schuljahr 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und -schüler in Kraft. Zunächst gilt dieser nur für die Erstklässler und weitet sich dann schrittweise bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle vier Jahrgangsstufen aus.

Dazu wurde zwischenzeitlich die bayerische Rechtsgrundlage mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und weiterer Rechtsvorschriften geschaffen:

Bis zum Stichtag 30. April 2026 sollen Eltern und Erziehungsberechtigte von zukünftigen Erstklässlern nun zunächst gegenüber dem Landratsamt den Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Ganztagsangebots bekunden.
Dies kann unkompliziert und formlos über das eigens dafür eingerichtete neue Funktionspostfach grundschulkindbetreuung@lra-bgl.de oder per Post geschehen. Adressat ist hier das Amt für Kinder, Jugend und Familien – Grundschulkindbetreuung.
Zunächst werden im Rahmen der Mitteilung folgende Grunddaten benötigt:
Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes; Wohnadresse, Grundschule und Kontaktdaten der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Des Weiteren sind folgende Angaben zum Betreuungsbedarf notwendig:

  1. Voraussichtlicher Betreuungsbedarf während der Schulzeit (z.B. dienstags und mittwochs bis 16 Uhr)
  2. Voraussichtlicher Betreuungsbedarf während der Ferienzeit (z.B. in den Osterferien eine Woche vormittags und eine Woche ganztags)

Sollte voraussichtlich nur während der Schulzeit, oder nur während bestimmter Ferienzeiten, ein Betreuungsbedarf bestehen, so wird gebeten, dies entsprechend mitzuteilen. Bezüglich des Anspruchs auf Ferienbetreuung gilt zu beachten, dass hiervon 20 Werktage unberücksichtigt bleiben. Das heißt, dass Grundschüler an mindestens 20 Ferientagen pro Schuljahr familiär zu betreuen sind.
Mit dem erforderlichen Vorlauf findet dann zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familien und den Gemeinden ein zweckgebundener Informationsaustausch statt, um vor Ort ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für die Erstklässler sicherstellen zu können.
Die verbindliche individuelle Anmeldung für ein Betreuungsangebot hat jedoch nach wie vor am Wohnort zu erfolgen. Je nachdem, welche Betreuungsformen vor Ort angeboten werden, kann dies bei der Schule, der Gemeinde, dem Hort usw. sein.

Kontaktdaten des Landratsamts Berchtesgadener Land

Amt für Kinder, Jugend und Familien
-Grundschulkindbetreuung-

Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall
E-Mail: grundschulkindbetreuung@lra-bgl.de

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