Das Ordnungsamt der Gemeinde Anger bittet alle Grundstücksbesitzer, Äste von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die verkehrs- oder sichtbehindernd in den Straßen- oder Gehwegraum ragen, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Insbesondere die Gehwege müssen im Hinblick auf Fußgängerverkehr, Kinderwägen und Rollstuhlfahrer sowie für die Straßenreinigung un in ihrer vollen Breite benutzbar sein. Im Schadensfall haftet der Eigentümer der Randbepflanzung, die in den Verkehrsraum ragt.
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