Ordnungsamt

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Gehölzschnitt im vegetationsarmer Zeit
Beim Rückschnitt von Bäumen und Büschen sind neben fachlichen Gesichtspunkten auch rechtliche Vorgaben zu beachten. So ist es verboten, in der Vegetationszeit Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf…
Bäume zurückschneiden, Gehwege freihalten
Das Ordnungsamt der Gemeinde Anger bittet alle Grundstücksbesitzer, Äste von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die verkehrs- oder sichtbehindernd in den Straßen- oder Gehwegraum ragen, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Insbesondere die Gehwege müssen im Hinblick auf…