Vergabekriterien:

Gemeinde Anger

Kriterien der Gemeinde Anger für die Vergabe von „Bauland an Einheimische“

(Stand: 11.01.2018)

Grundgedanke dieser Maßnahme sind planerisch-städtebauliche Ziele, in der die Wohnbedürfnisse Einheimischer besonders berücksichtigt werden, um die gewachsenen Strukturen der Gemeinde zu fördern und zu erhalten. Aufgrund der Bayer. Verfassung (Art. 12) und der Gemeindeordnung ist es den Gemeinden nur unter bestimmten Umständen erlaubt, gemeindliches Vermögen unter Wert zu verkaufen. Unter anderem ist die Förderung des sozialen Wohnungsbaus Aufgabe der Gemeinden. Hierbei müssen jedoch die sozialen Verhältnisse (Familienstand, Kinderzahl, finanziellen Verhältnisse, usw.) bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage wurden vom Gemeinderat für die Vergabe von Bauland an Einheimische nachfolgende Kriterien festgelegt. Eine Bedürftigkeit liegt jedoch erst vor, wenn eine Mindestpunktzahl von 135 erreicht wird. Eine Vergabe unterhalb von 135 Punkten erfolgt deshalb nicht.
Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben ist es geboten, nur Bedürftige zu fördern. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung wird das Grundvermögen der Eltern auf die Kinder übertragen. Somit werden bei ausreichendem Grundvermögen der Eltern die Kinder als nicht bedürftig betrachtet und daher bei der Vergabe im Rahmen dieser Kriterien ausgeschlossen (vgl. hierzu die Bestimmungen zum Vermögen, Seite 2).

Kriterien Vergabe von “Bauland an Einheimische” der Gemeinde Anger

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