Führerschein-Pflichtumtausch

Nun sind die Karten an der Reihe

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen durch einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein ersetzt werden. Den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen hat der Bundesrat im Jahr 2019 beschlossen. Aktuell ist die Umtauschphase für die älteren Kartenführerscheine angelaufen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 31. Dezember 2001 ausgestellt worden sind. Die erste Charge muss bis 19. Januar 2026 ersetzt werden.

In den vergangenen drei Jahren wurden die alten Papierführerscheine nach und nach umgetauscht.
Einzig für die Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, gilt noch eine Frist bis 19. Januar 2033.

Wo können Sie Ihren Führerschein umtauschen?
Entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land (Kontakt siehe unten), per Online-Antrag via QR-Code oder in Ihrer Heimatgemeinde.

Die Merkmale alter Kartenführerschein“ und „neuer Kartenführerschein“ können HIER eingesehen werden.

Bis wann muss man alte Kartenführerscheine umtauschen?
Die Fristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr (siehe Tabelle), das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite (Feld 4a) zu finden. Alle, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Kartenführerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Ausstellungsjahr | Umtausch bis
1999-2001               19.01.2026
2002-2004               19.01.2027
2005-2007               19.01.2028
2008                        19.01.2029
2009                        19.01.2030
2010                        19.01.2031
2011                        19.01.2032
2012-18.01.2013    19.01.2033

Was benötigen Sie dafür?
– Ihren Führerschein
– Wohnsitz im BGL
– gültiges Ausweisdokument
-ein aktuelles biometrisches Passbild
– Gebühr: 26,50 – 31,60 Euro (je Versandart)

Kontakt:
Landratsamt Berchtesgadener Land
Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: +49 8651 773 -365 oder -367
E-Mail: fuehrerschein@lra-bgl.de

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