Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste zum Stichtag 01.01.2026
gemäß § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Berchtesgadener Land hat die Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie für forst- und landwirtschaftliche Flächen zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt und eine Boden-richtwertliste erstellt.
Die Bodenrichtwertliste für die Gemeinde Anger liegt vom
27.05.2026 bis 30.06.2026
im Rathaus Anger, Dorfplatz 4, 1. Stock, Zimmer 1, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht-nahme auf. Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird ausdrücklich hingewiesen.
Auch außerhalb der vorgenannten Auslegungszeit werden von der Geschäftsstelle des Gutachteraus-schusses beim Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall, während der allgemeinen Dienststunden Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt.
Die beschlossenen Bodenrichtwerte sind gebührenfrei über das Internetportal http://www.bodenricht-werte.bayern.de einsehbar. Die Veröffentlichung der aktuellen Bodenrichtwerte im Internet wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Anger, den 19. Mai 2026
Markus Winkler
1. Bürgermeister











