Das Recht auf Genuss der Naturschönheiten und auf Erholung in der freien Natur ist durch Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung (BV) zu einem jedermann zustehenden subjektiven Recht im Range eines Grundrechts erhoben worden.
Das Betretungsrecht bezieht sich grundsätzlich auf alle Teile der freien Natur. Die Vorschriften des naturschutzrechtlichen Betretungsrechts gelten in Abweichung vom Bundesrecht auch im Wald (vgl. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 BayWaldG).
Bürgerversammlung 2026
Die Bürgerversammlung findet am Donnerstag, 22. Oktober 2026 um 19:30 Uhr im Gasthaus Goberg in Anger statt. Dazu lädt die Gemeinde Anger alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein.










